Vorsorge geht jeden an

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer Entscheidungen für Sie treffen kann, sollten Sie vorübergehend oder dauerhaft dazu nicht in der Lage sein? Bestimmen Sie selbst die Person Ihres Vertrauens, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Treffen Sie Vorsorge, um sicher zu gehen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen in Notfällen berücksichtigt werden können.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, schon in guten Zeiten Vorsorge für später/weniger gute Zeiten zu treffen. So können Sie:

  • eine Vorsorgevollmacht
  • eine Patientenverfügung und/oder
  • eine Betreuungsverfügung

erstellen. Benennen Sie beispielsweise ein Familienmitglied oder eine/n gute/n Freund/in in Ihrer Vorsorgevollmacht oder als möglichen gesetzlichen Betreuer. Auch im Fall einer schweren Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung kann die persönliche Vorsorge wichtig sein.

Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst genau bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wollen und welche nicht. In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer vom Amtsgericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll, falls keine ausreichende Vollmacht vorliegt.

Wer seinen Willen nicht niedergeschrieben hat, muss damit rechnen, dass ein Fremder die Entscheidungen trifft.

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