Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich an Familien in Krisen- und Problemsituationen, wie z. B. bei:

  • Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
  • Schulproblemen
  • Schwierigkeiten bei Trennung und Scheidung

Die Hilfe wird auf schriftlichen Antrag beim örtlichen Jugendamt nach § 31 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gewährt. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt.

Arbeitsort der Sozialpädagogischen Familienhelferin bzw. des Sozialpädagogischen Familienhelfers ist der private Lebensbereich der Familie. Zum Gelingen der Hilfe sollte die Familie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Bereitschaft zur Reflexion familiärer Stärken und Schwächen
  • Bereitschaft zur Veränderung
  • Mitarbeit aller Familienmitglieder

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie. Die Familienhelferin/der Familienhelfer unterstützt – durch intensive Begleitung und Betreuung – die Familie bei der Verwirklichung ihrer Ziele. Diese Ziele werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im Hilfeplan schriftlich formuliert.

Was ist das vorrangige Ziel? Die Familie soll dazu motiviert werden, mit ihren eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten neue und realistische Problembewältigungsstrategien zu entwickeln und auszuprobieren.

Weitere Ziele können unter anderem sein:

  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • Verbesserung der materiellen Bedingungen
  • Förderung der Kinder

Sozialpädagogische Familienhilfe hat nicht die Aufgabe:

  • die Elternfunktion zu übernehmen
  • Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Hausaufgabenbetreuung zu sein

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